Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Landesbauordnung Saarland (LBO SL). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.
Zusammenfassung
Das Saarland regelt die Verfahrensfreiheit in § 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b LBO SL. Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis 100 m³ sind im Innenbereich verfahrensfrei – samt luftgetragener Überdachungen. Wichtig: Die Einheit ist Kubikmeter (m³), nicht Quadratmeter; einige Sekundärquellen enthalten hier Druckfehler.
Eckdaten
Genehmigungsfrei bis
Bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b LBO SL, ausgenommen Außenbereich.
Abstandsflächen
Besonderheiten in Saarland
- ›Einheit m³, nicht m²: Einige Ratgeber zitieren fälschlich 100 m² – das ist ein Druckfehler. Verbindlich ist der LBO-Originaltext mit 100 m³ (Kubikmeter Wasserinhalt).
- ›Außenbereich (§ 35 BauGB): Pools sind nicht privilegiert und nicht zulässig.
- ›Ehemaliger Kohlebergbau (Saarbrücken, Völklingen, Saarlouis): Bergsenkungen, Altlasten und Grundwasseranstieg nach Flutung der Stollen (»Ewigkeitslasten«) – Bodengutachten empfohlen.
- ›Grenznahe Grundstücke zu Frankreich und Luxemburg: Deutsches Baurecht gilt, aber Abstandsregeln gegenüber dem Nachbarland können anders wirken.
- ›Denkmalschutz (SDschG): Erlaubnispflicht bei Denkmalen und Ensembles.
- ›Wasserschutzgebiet: zusätzliche Prüfung nach SWG und Schutzgebietsverordnung.
Empfehlung
Beckenvolumen in m³ berechnen (nicht m²), in ehemaligen Bergbaugebieten ein Bodengutachten einholen und bei grenznahen Grundstücken die nachbarrechtlichen Abstände zur französischen oder luxemburgischen Seite prüfen.
Häufige Fragen
Sind es im Saarland 100 m² oder 100 m³?
Eindeutig 100 m³ Beckeninhalt. Das entspricht dem Wasservolumen. Sekundärquellen mit »100 m²« enthalten einen Druckfehler.
Muss ich im Bergbaugebiet ein Bodengutachten machen?
Rechtlich nicht zwingend, praktisch dringend empfohlen. Bergsenkungen und der steigende Grubenwasserstand nach Bergbau-Ende können den Pool gefährden.
Wann lösen Pools Abstandsflächen aus?
Ab etwa 50 m³ oder bei erhöhten Einfassungen kann die saarländische Bauaufsicht § 7 LBO SL anwenden. Ebenerdige kleinere Becken sind in der Regel abstandsflächenfrei.