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Pool-Baugenehmigung im Saarland

Grundlage: Landesbauordnung Saarland (LBO SL)

Pool-Baugenehmigung Saarland

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Landesbauordnung Saarland (LBO SL). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.

Zusammenfassung

Das Saarland stellt Schwimmbecken einschließlich luftgetragener Überdachungen ohne Volumengrenze verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b LBO SL). Daneben sind Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt frei (Nr. 6 Buchst. e). Die verbreitete Angabe „100 m³ für Schwimmbecken“ stammt aus der Wasserbecken-Regel.

Rechtsstand: 12.08.2026 – Kernregel an der Primärquelle geprüft. Korrekturen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.

Eckdaten

Genehmigungsfrei bis

Schwimmbecken ohne Volumengrenze verfahrensfrei, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b LBO SL); Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt (Nr. 6 Buchst. e).

Abstandsflächen

§ 7 LBO SL regelt die Abstandsflächen: 0,4 H, mindestens 3 m. Schwimmbecken über 50 m³ können nach saarländischer Kommentar-Literatur Abstandsflächen auslösen, ebenerdige Becken meist nicht.

Besonderheiten in Saarland

  • Zwei Tatbestände: Schwimmbecken laufen über Nr. 8 Buchst. b (ohne Volumengrenze, außer Außenbereich), Wasserbecken über Nr. 6 Buchst. e (bis 100 m³). Viele Ratgeber vermischen beide Regeln.
  • Außenbereich (§ 35 BauGB): Pools sind nicht privilegiert und nicht zulässig.
  • Ehemaliger Kohlebergbau (Saarbrücken, Völklingen, Saarlouis): Bergsenkungen, Altlasten und Grundwasseranstieg nach Flutung der Stollen („Ewigkeitslasten“) – Bodengutachten empfohlen.
  • Grenznahe Grundstücke zu Frankreich und Luxemburg: Deutsches Baurecht gilt, aber Abstandsregeln gegenüber dem Nachbarland können anders wirken.
  • Denkmalschutz (SDschG): Erlaubnispflicht bei Denkmalen und Ensembles.
  • Wasserschutzgebiet: zusätzliche Prüfung nach SWG und Schutzgebietsverordnung.

Praxisbeispiele

1.

Gartenpool 35 m³ in Saarbrücken-Scheidt: verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 8b LBO SL.

2.

Grundstück im ehemaligen Bergbaurevier Ensdorf: Pool 50 m³ verfahrensfrei, Bodengutachten wegen möglicher Nachwirkungen des Saarkohle-Abbaus dennoch sinnvoll.

3.

Pool auf einem Resthof im Außenbereich bei St. Wendel: nicht verfahrensfrei und nicht genehmigungsfähig.

Häufige Fehler vermeiden

Schwimmbecken- und Wasserbecken-Regel vermischt: Die 100-m³-Grenze steht in der Wasserbecken-Regel (Nr. 6 Buchst. e). Schwimmbecken sind nach Nr. 8 Buchst. b ohne Volumengrenze verfahrensfrei.

Grundwasseranstieg nach Bergbau-Flutung nicht eingeplant: In Saarbrücken und Völklingen steigt das Grundwasser langfristig, Pool-Auftriebssicherung erforderlich.

Abstandsfläche bei größeren Becken übersehen: Ab ca. 50 m³ kann die saarländische Bauaufsicht im Einzelfall eine Abstandsfläche ansetzen.

Empfehlung

Beckenvolumen in m³ berechnen (nicht m²), in ehemaligen Bergbaugebieten ein Bodengutachten einholen und bei grenznahen Grundstücken die nachbarrechtlichen Abstände zur französischen oder luxemburgischen Seite prüfen.

Häufige Fragen

Sind es im Saarland 100 m² oder 100 m³?

Eindeutig 100 m³ Beckeninhalt. Das entspricht dem Wasservolumen. Sekundärquellen mit „100 m²“ enthalten einen Druckfehler.

Muss ich im Bergbaugebiet ein Bodengutachten machen?

Rechtlich nicht zwingend, praktisch dringend empfohlen. Bergsenkungen und der steigende Grubenwasserstand nach Bergbau-Ende können den Pool gefährden.

Wann lösen Pools Abstandsflächen aus?

Ab etwa 50 m³ oder bei erhöhten Einfassungen kann die saarländische Bauaufsicht § 7 LBO SL anwenden. Ebenerdige kleinere Becken sind in der Regel abstandsflächenfrei.

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