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Pool-Baugenehmigung im Saarland

Grundlage: Landesbauordnung Saarland (LBO SL)

Pool-Baugenehmigung Saarland

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Landesbauordnung Saarland (LBO SL). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.

Zusammenfassung

Das Saarland regelt die Verfahrensfreiheit in § 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b LBO SL. Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis 100 m³ sind im Innenbereich verfahrensfrei – samt luftgetragener Überdachungen. Wichtig: Die Einheit ist Kubikmeter (m³), nicht Quadratmeter; einige Sekundärquellen enthalten hier Druckfehler.

Eckdaten

Genehmigungsfrei bis

Bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b LBO SL, ausgenommen Außenbereich.

Abstandsflächen

Besonderheiten in Saarland

  • Einheit m³, nicht m²: Einige Ratgeber zitieren fälschlich 100 m² – das ist ein Druckfehler. Verbindlich ist der LBO-Originaltext mit 100 m³ (Kubikmeter Wasserinhalt).
  • Außenbereich (§ 35 BauGB): Pools sind nicht privilegiert und nicht zulässig.
  • Ehemaliger Kohlebergbau (Saarbrücken, Völklingen, Saarlouis): Bergsenkungen, Altlasten und Grundwasseranstieg nach Flutung der Stollen (»Ewigkeitslasten«) – Bodengutachten empfohlen.
  • Grenznahe Grundstücke zu Frankreich und Luxemburg: Deutsches Baurecht gilt, aber Abstandsregeln gegenüber dem Nachbarland können anders wirken.
  • Denkmalschutz (SDschG): Erlaubnispflicht bei Denkmalen und Ensembles.
  • Wasserschutzgebiet: zusätzliche Prüfung nach SWG und Schutzgebietsverordnung.

Empfehlung

Beckenvolumen in m³ berechnen (nicht m²), in ehemaligen Bergbaugebieten ein Bodengutachten einholen und bei grenznahen Grundstücken die nachbarrechtlichen Abstände zur französischen oder luxemburgischen Seite prüfen.

Häufige Fragen

Sind es im Saarland 100 m² oder 100 m³?

Eindeutig 100 m³ Beckeninhalt. Das entspricht dem Wasservolumen. Sekundärquellen mit »100 m²« enthalten einen Druckfehler.

Muss ich im Bergbaugebiet ein Bodengutachten machen?

Rechtlich nicht zwingend, praktisch dringend empfohlen. Bergsenkungen und der steigende Grubenwasserstand nach Bergbau-Ende können den Pool gefährden.

Wann lösen Pools Abstandsflächen aus?

Ab etwa 50 m³ oder bei erhöhten Einfassungen kann die saarländische Bauaufsicht § 7 LBO SL anwenden. Ebenerdige kleinere Becken sind in der Regel abstandsflächenfrei.

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