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Pool-Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt

Grundlage: Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

Pool-Baugenehmigung Sachsen-Anhalt

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.

Zusammenfassung

Sachsen-Anhalt regelt die Verfahrensfreiheit in § 60 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. d BauO LSA. Schwimmbecken bis 100 m³ Beckeninhalt sind im Innenbereich verfahrensfrei, samt luftgetragener Überdachungen. Die BauO LSA 2013 ist bis heute die gültige Grundlage – anders als in Thüringen oder Hessen gab es keine Vollnovelle 2024/2025.

Eckdaten

Genehmigungsfrei bis

Bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei nach § 60 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. d BauO LSA, ausgenommen Außenbereich.

Abstandsflächen

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

  • Hochwassergebiete Elbe, Saale, Mulde, Bode: Besondere Anforderungen nach Wassergesetz LSA; in festgesetzten UEberschwemmungsgebieten ist der Poolbau oft ausgeschlossen.
  • Harz und Harzvorland: Naturschutzgebiete, Nationalpark, Biosphärenreservat – zusätzliche Auflagen nach LNatSchG LSA.
  • Außenbereich (§ 35 BauGB): Verfahrensfreiheit entfällt.
  • Denkmalschutz (DenkmSchG LSA): Welterbe-Städte Quedlinburg, Wittenberg, Dessau (Bauhaus) haben weitflächige Denkmalbereiche.
  • Ehemaliger Kali- und Braunkohle-Bergbau (Mansfelder Land, Bitterfeld): Nachbergbau-Risiken, Bodengutachten sinnvoll.
  • Nachbarrechtsgesetz LSA: eigene Grenzabstände für Einfriedungen und Pflanzen.

Empfehlung

Beckenvolumen unter 100 m³ halten, UEberschwemmungsgebiets-Status beim Landratsamt abfragen, in Welterbe-Städten zusätzlich die Denkmalbehörde einbinden und in ehemaligen Bergbau-Gebieten ein Bodengutachten einholen.

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlage gilt für Pools in Sachsen-Anhalt?

§ 60 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. d BauO LSA in der Fassung vom 10.09.2013 samt Änderungsgesetzen. Schwimmbecken bis 100 m³ sind verfahrensfrei.

Darf ich in Quedlinburg oder Wittenberg einen Pool bauen?

Bauordnungsrechtlich ja, bis 100 m³. Das Denkmalschutzgesetz LSA verlangt aber in den Welterbe-Denkmalbereichen eine separate Erlaubnis der Denkmalbehörde.

Wie finde ich heraus, ob mein Grundstück im UEberschwemmungsgebiet liegt?

Die festgesetzten UEberschwemmungsgebiete sind beim Landesverwaltungsamt und den Landratsämtern als Karten verfügbar. In Ufernähe von Elbe, Saale und Mulde ist die Prüfung Pflicht.

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