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Pool-Baugenehmigung nach Bundesland

Ob dein Pool genehmigungspflichtig ist, hängt vom Bundesland, Wasservolumen und Abstand zur Grundstücksgrenze ab. Hier findest du die Regeln für alle 16 Bundesländer.

Pool-Baugenehmigung – Übersicht Bundesländer

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Landesbauordnung (LBO) deines Bundeslandes. Vor dem Bau die zuständige Baubehörde (Bauamt der Gemeinde oder Stadt) kontaktieren.

Aufstellpools ohne Fundament sind in der Regel genehmigungsfrei. Bei Einbaupools kommt es auf Wasservolumen, Beckentiefe und den Abstand zur Grundstücksgrenze an. Die Grenzwerte variieren stark: in manchen Bundesländern sind Pools bis 100 m³ genehmigungsfrei, in anderen liegt die Grenze bei 50 m³ oder es gibt keine pauschale Regelung.

Dein Bundesland wählen

Was generell gilt

  • 1.Aufstellpools ohne Fundament sind fast überall genehmigungsfrei – sie gelten nicht als bauliche Anlage.
  • 2.Einbaupools sind bauliche Anlagen. Die LBO regelt, ab welcher Grösse eine Genehmigung nötig ist.
  • 3.Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze gelten immer (typisch 3 m). Manche Bundesländer erlauben reduzierte Abstände für Nebenanlagen.
  • 4.Bebauungsplan (B-Plan) kann zusätzliche Einschränkungen enthalten: Grundflächenzahl (GRZ), überbaubare Fläche, Baulinien.
  • 5.Nachbarrecht ist unabhängig von der LBO: auch ein genehmigungsfreier Pool kann Nachbarn beeinträchtigen (Lärm, Blickschutz).

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