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Pool-Baugenehmigung in Brandenburg

Grundlage: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Pool-Baugenehmigung Brandenburg

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.

Zusammenfassung

Brandenburg stellt Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei, wenn sie Nebenanlage zu einem Wohngebäude sind (§ 61 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. g BbgBO, Stand nach der Änderung vom 29.06.2026). Ältere Ratgeber-Angaben mit 50 m³ sind überholt. Schwimmbeckenabdeckungen bis 100 m² Grundfläche sind ebenfalls verfahrensfrei (Nr. 10 Buchst. g).

Rechtsstand: 12.08.2026 – Kernregel an der Primärquelle geprüft. Korrekturen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.

Eckdaten

Genehmigungsfrei bis

Bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei als Nebenanlage zu einem Wohngebäude (§ 61 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. g BbgBO). Auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen gilt dieselbe Grenze (Buchst. h).

Abstandsflächen

§ 6 Abs. 5 BbgBO regelt die Abstandsflächen: 0,5 H, mindestens 3 m. Brandenburg hält als einziges Ostland noch an der alten 0,5-H-Regel fest. Für Außenwände ohne Aufenthaltsraum-Fenster reduziert sich der Wert auf 0,4 H.

Besonderheiten in Brandenburg

  • Nebenanlagen-Bedingung: Die Verfahrensfreiheit gilt für Wasserbecken als Nebenanlage zu einem Wohngebäude. Becken ohne Wohngebäude-Bezug fallen nicht darunter.
  • Seit der Änderung vom 29.06.2026 steht der Verfahrensfrei-Katalog in § 61 Abs. 2, nicht mehr in Abs. 1.
  • Außenbereich (§ 35 BauGB): Planungsrechtlich sind private Pools dort regelmäßig unzulässig, unabhängig von der Verfahrensfreiheit.
  • Uferschutz (BbgWG): 50-m-Uferzone an Gewässern I. Ordnung ist baulich tabu.
  • Naturschutz: Biosphärenreservate (Spreewald, Schorfheide) und Landschaftsschutzgebiete können den Poolbau zusätzlich einschränken.
  • Denkmalschutz (BbgDSchG): Erlaubnispflicht unabhängig von der BbgBO.

Praxisbeispiele

1.

Eingelassener Gartenpool 6 m × 3 m × 1,4 m = 25,2 m³ hinter dem Einfamilienhaus: verfahrensfrei als Nebenanlage (§ 61 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. g BbgBO).

2.

Familienpool 8 m × 4 m × 1,6 m = 51,2 m³: Ebenfalls verfahrensfrei, die Grenze liegt bei 100 m³. Ältere Ratgeber mit 50-m³-Angabe sind überholt.

3.

30-m³-Pool in Potsdam an einem Havel-Grundstück: Verfahrensfrei, aber der 50-m-Uferschutzstreifen nach BbgWG kann den Standort blockieren.

Häufige Fehler vermeiden

Veraltete 50-m³-Angabe genutzt: Die aktuelle BbgBO stellt bis 100 m³ frei. Entscheidend ist die Nebenanlagen-Bedingung, kein 50er-Limit.

0,4 H statt 0,5 H angesetzt: Brandenburg hat die Abstandsflächen noch nicht reduziert.

Uferzone übersehen: An Havel, Spree, Dahme oder größeren Seen gilt ein 50-m-Bauverbot.

Empfehlung

Beckenvolumen berechnen und den Wohngebäude-Bezug dokumentieren. Bei Grundstücken in Ufernähe die 50-m-Gewässerrandzone prüfen. Im Zweifel formlos beim Bauamt nachfragen, ob das Vorhaben als Nebenanlage gilt.

Häufige Fragen

Gilt in Brandenburg wirklich eine 50-m³-Grenze für Pools?

Nein, das ist ein verbreiteter, überholter Ratgeber-Wert. Die BbgBO stellt Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei, wenn sie Nebenanlage zu einem Wohngebäude sind (§ 61 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. g, Stand nach der Änderung vom 29.06.2026).

Wie groß darf ein verfahrensfreier Pool in Brandenburg maximal sein?

100 m³ Beckeninhalt entsprechen zum Beispiel 10 m × 5 m × 2 m. Neben dem Volumen zählen die Nebenanlagen-Eigenschaft zum Wohngebäude und das übrige Recht: Abstände, Bebauungsplan und die Uferzonen an Gewässern.

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