Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.
Zusammenfassung
Brandenburg stellt Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei, wenn sie Nebenanlage zu einem Wohngebäude sind (§ 61 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. g BbgBO, Stand nach der Änderung vom 29.06.2026). Ältere Ratgeber-Angaben mit 50 m³ sind überholt. Schwimmbeckenabdeckungen bis 100 m² Grundfläche sind ebenfalls verfahrensfrei (Nr. 10 Buchst. g).
Rechtsstand: 12.08.2026 – Kernregel an der Primärquelle geprüft. Korrekturen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.
Eckdaten
Genehmigungsfrei bis
Bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei als Nebenanlage zu einem Wohngebäude (§ 61 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. g BbgBO). Auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen gilt dieselbe Grenze (Buchst. h).
Abstandsflächen
§ 6 Abs. 5 BbgBO regelt die Abstandsflächen: 0,5 H, mindestens 3 m. Brandenburg hält als einziges Ostland noch an der alten 0,5-H-Regel fest. Für Außenwände ohne Aufenthaltsraum-Fenster reduziert sich der Wert auf 0,4 H.
Besonderheiten in Brandenburg
- ›Nebenanlagen-Bedingung: Die Verfahrensfreiheit gilt für Wasserbecken als Nebenanlage zu einem Wohngebäude. Becken ohne Wohngebäude-Bezug fallen nicht darunter.
- ›Seit der Änderung vom 29.06.2026 steht der Verfahrensfrei-Katalog in § 61 Abs. 2, nicht mehr in Abs. 1.
- ›Außenbereich (§ 35 BauGB): Planungsrechtlich sind private Pools dort regelmäßig unzulässig, unabhängig von der Verfahrensfreiheit.
- ›Uferschutz (BbgWG): 50-m-Uferzone an Gewässern I. Ordnung ist baulich tabu.
- ›Naturschutz: Biosphärenreservate (Spreewald, Schorfheide) und Landschaftsschutzgebiete können den Poolbau zusätzlich einschränken.
- ›Denkmalschutz (BbgDSchG): Erlaubnispflicht unabhängig von der BbgBO.
Praxisbeispiele
Eingelassener Gartenpool 6 m × 3 m × 1,4 m = 25,2 m³ hinter dem Einfamilienhaus: verfahrensfrei als Nebenanlage (§ 61 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. g BbgBO).
Familienpool 8 m × 4 m × 1,6 m = 51,2 m³: Ebenfalls verfahrensfrei, die Grenze liegt bei 100 m³. Ältere Ratgeber mit 50-m³-Angabe sind überholt.
30-m³-Pool in Potsdam an einem Havel-Grundstück: Verfahrensfrei, aber der 50-m-Uferschutzstreifen nach BbgWG kann den Standort blockieren.
Häufige Fehler vermeiden
Veraltete 50-m³-Angabe genutzt: Die aktuelle BbgBO stellt bis 100 m³ frei. Entscheidend ist die Nebenanlagen-Bedingung, kein 50er-Limit.
0,4 H statt 0,5 H angesetzt: Brandenburg hat die Abstandsflächen noch nicht reduziert.
Uferzone übersehen: An Havel, Spree, Dahme oder größeren Seen gilt ein 50-m-Bauverbot.
Empfehlung
Beckenvolumen berechnen und den Wohngebäude-Bezug dokumentieren. Bei Grundstücken in Ufernähe die 50-m-Gewässerrandzone prüfen. Im Zweifel formlos beim Bauamt nachfragen, ob das Vorhaben als Nebenanlage gilt.
Häufige Fragen
Gilt in Brandenburg wirklich eine 50-m³-Grenze für Pools?
Nein, das ist ein verbreiteter, überholter Ratgeber-Wert. Die BbgBO stellt Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei, wenn sie Nebenanlage zu einem Wohngebäude sind (§ 61 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. g, Stand nach der Änderung vom 29.06.2026).
Wie groß darf ein verfahrensfreier Pool in Brandenburg maximal sein?
100 m³ Beckeninhalt entsprechen zum Beispiel 10 m × 5 m × 2 m. Neben dem Volumen zählen die Nebenanlagen-Eigenschaft zum Wohngebäude und das übrige Recht: Abstände, Bebauungsplan und die Uferzonen an Gewässern.