Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.
Zusammenfassung
Berlin regelt die Verfahrensfreiheit in § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO Bln. Schwimmbecken bis 100 m³ Beckeninhalt sind im Innenbereich verfahrensfrei, samt zugehöriger Traglufthallen. In der dichten Berliner Bebauung sind Abstandsflächen und Bebauungspläne oft der eigentliche Engpass.
Eckdaten
Genehmigungsfrei bis
Bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 10a BauO Bln, ausgenommen Außenbereich.
Abstandsflächen
Besonderheiten in Berlin
- ›Milieuschutzgebiete: Viele Berliner Quartiere (Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Schöneberg) stehen unter Milieuschutz. Auch verfahrensfreie Vorhaben können dort erlaubnispflichtig sein.
- ›Denkmalschutz (DSchG Bln): Unabhängig von § 61 BauO Bln ist eine Erlaubnis der Denkmalbehörde erforderlich, wenn das Grundstück oder die Umgebung geschützt ist.
- ›Hinterhofbebauung: Dichte Bebauung und geringe Grundstücksbreiten machen 3-m-Abstandsflächen oft zum Knackpunkt.
- ›Wasserrecht: Die Einleitung von Poolwasser in die Kanalisation ist mit den Berliner Wasserbetrieben abzustimmen.
- ›Außenbereich (§ 35 BauGB): entfällt innerhalb Berlins nur in Randlagen, hebt die Verfahrensfreiheit dort aber komplett auf.
Empfehlung
Vor dem Bau Bezirksamt und ggf. Stadtentwicklungsamt kontaktieren, Milieuschutz- und Denkmalbereiche prüfen und die Einleitung des Poolwassers rechtzeitig mit den Berliner Wasserbetrieben klären.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Volumen ist ein Pool in Berlin verfahrensfrei?
Bis 100 m³ Beckeninhalt nach § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BauO Bln. Ausgenommen sind der Außenbereich und Kleingartenanlagen.
Muss ich bei Milieuschutz trotzdem eine Erlaubnis einholen?
Ja. Milieuschutzgebiete nach § 172 BauGB sind unabhängig von der Bauordnung. Ein Pool im Garten kann dort erlaubnispflichtig sein, auch wenn er baurechtlich verfahrensfrei ist.
Wie viel Abstand ist zur Nachbargrenze nötig?
Nach § 6 BauO Bln 0,4 H, mindestens 3 m. Ein eingelassener Pool ohne aufragende Einfassung löst in der Regel keine eigene Abstandsfläche aus.