Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.
Zusammenfassung
Niedersachsen regelt die Verfahrensfreiheit im Anhang zu § 60 Abs. 1 NBauO. Schwimmbecken bis 100 m³ Beckeninhalt sind im Innenbereich verfahrensfrei. Die NBauO-Novelle mit Wirkung 01.07.2025 hat die Katalogstruktur aktualisiert, der Grenzwert blieb. Niedersachsen hält mit 0,5 H noch an der alten Abstandsflächenregel fest.
Eckdaten
Genehmigungsfrei bis
Bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei nach Anhang zu § 60 Abs. 1 NBauO. Im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Wohngebäudes.
Abstandsflächen
Besonderheiten in Niedersachsen
- ›NBauO-Novelle 01.07.2025: Katalog-Struktur modernisiert, 100-m³-Schwelle unverändert.
- ›Deichrecht (NDG): Bauverbote und Genehmigungspflichten im Deichschutzstreifen, in der Regel beidseitig 50 m ab Deichfuß.
- ›Küstenschutz: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft (NLWKN) verwaltet Bauten in Festland-Schutzdünen und Deichvorländern.
- ›Außenbereich (§ 35 BauGB): 50-m-Nebenanlagen-Regel – Pool nur nahe eines Wohngebäudes mit Aufenthaltsraum.
- ›Ostfriesische Inseln und Watt: Sonderregelungen und Nationalpark-Recht können den Poolbau faktisch ausschließen.
- ›Denkmalschutz (NDSchG): Verfahrensfreiheit entfällt bei Kulturdenkmalen.
Empfehlung
Beckenvolumen berechnen, Deichschutzstreifen und Hochwassergebiete über den NLWKN abfragen, bei Inselgrundstücken den Bebauungsplan bzw. Nationalpark-Status prüfen und den 0,5-H-Abstand zur Grenze einhalten.
Häufige Fragen
Was hat sich durch die NBauO-Novelle 2025 geändert?
Die Novelle mit Wirkung vom 01.07.2025 hat den Anhang zu § 60 NBauO modernisiert. Die 100-m³-Grenze für Schwimmbecken blieb unverändert.
Wie groß ist die Abstandsfläche in Niedersachsen?
Nach § 5 NBauO 0,5 H, mindestens 3 m. Damit ist Niedersachsen neben Brandenburg das einzige Flächenland mit noch 0,5 H Regel.
Darf ich an der Küste einen Pool bauen?
Nicht im Deichschutzstreifen, der in der Regel 50 m ab Deichfuß reicht. Auch Festland-Schutzdünen und Deichvorländer sind ausgeschlossen. Zuständig ist der NLWKN.