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Pool-Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz

Grundlage: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RP)

Pool-Baugenehmigung Rheinland-Pfalz

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RP). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.

Zusammenfassung

Rheinland-Pfalz erlaubt Wasserbecken im Freien bis 100 m³ Rauminhalt verfahrensfrei nach § 62 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a LBauO RP. Die Bezeichnung »Rauminhalt« ist hier Synonym für das Beckenvolumen. Die Leitentscheidung VG Koblenz (11.03.2013) hat klargestellt: Im Außenbereich sind Pools nicht genehmigungsfähig.

Eckdaten

Genehmigungsfrei bis

Bis 100 m³ Rauminhalt verfahrensfrei nach § 62 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a LBauO RP, ausgenommen Außenbereich.

Abstandsflächen

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

  • Außenbereich (§ 35 BauGB): VG Koblenz, Urteil vom 11.03.2013, 1 K 952/12.KO – ein Swimmingpool an einem im Außenbereich gelegenen Wohnhaus ist nicht genehmigungsfähig. Leitentscheidung für RP.
  • Mosel- und Rheintal: Hochwasserschutzauflagen nach Landeswassergesetz; in festgesetzten UEberschwemmungsgebieten ist der Poolbau in der Regel ausgeschlossen.
  • Hanggrundstücke in Weinbaugebieten (Mosel, Nahe, Mittelrhein): Erddruck und Entwässerung erfordern statische Planung.
  • Denkmalschutz (§ 13a DSchG RP): Genehmigungspflicht bei Kulturdenkmalen und Denkmalzonen.
  • Nachbarrechtsgesetz RP: eigene Grenzabstände für Pflanzen und Einfriedungen.

Empfehlung

Bei Grundstücken im Außenbereich die Rechtsprechung des VG Koblenz beachten und keine Pools einplanen. Im Mosel- oder Rheintal den UEberschwemmungsgebietsstatus bei der unteren Wasserbehörde abfragen und bei Hanggrundstücken Statik und Drainage durch einen Fachbetrieb planen lassen.

Häufige Fragen

Was bedeutet »Rauminhalt« in § 62 LBauO RP?

Rauminhalt meint das Beckenvolumen – also Länge × Breite × mittlere Tiefe. Die LBauO RP verwendet den Begriff synonym zu »Beckeninhalt« in anderen Bundesländern.

Darf ich im Außenbereich einen Pool bauen?

In der Regel nein. Das VG Koblenz hat 2013 entschieden, dass ein Swimmingpool an einem Wohnhaus im Außenbereich nicht genehmigungsfähig ist. Diese Leitentscheidung wird bis heute angewendet.

Welche Abstandsfläche gilt?

§ 8 LBauO RP: 0,4 H, mindestens 3 m. Eingelassene Becken sind in der Regel abstandsflächenfrei.

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