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Pool-Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

Grundlage: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Pool-Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.

Zusammenfassung

Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Schwimmbecken bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. f LBauO M-V. Die Besonderheit des Landes sind die strengen Küstenschutz- und Gewässerrandregeln: Innerhalb 150 m zur Küste und 50 m zu größeren Binnengewässern sind bauliche Anlagen grundsätzlich untersagt.

Rechtsstand: 12.08.2026 – Kernregel an der Primärquelle geprüft. Korrekturen dokumentieren wir im Änderungsprotokoll.

Eckdaten

Genehmigungsfrei bis

Bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. f LBauO M-V. Außenbereich ausgenommen.

Abstandsflächen

§ 6 LBauO M-V regelt die Abstandsflächen: 0,4 H, mindestens 3 m. Eingelassene Becken lösen in der Regel keine Abstandsflächen aus.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

  • Küstenschutzstreifen (§ 29 NatSchAG M-V): 150 m landwärts und seewärts der mittleren Wasserlinie. Bauliche Anlagen dürfen dort grundsätzlich nicht errichtet oder wesentlich verändert werden. Das betrifft Rügen, Usedom, Fischland-Darss-Zingst, Ostseeküste Wismar-Rostock-Greifswald.
  • Gewässerschutzstreifen 50 m: An Gewässern I. Ordnung und an Seen oder Teichen ab 1 ha gilt ein 50-m-Bauverbot.
  • Außenbereich (§ 35 BauGB): Verfahrensfreiheit entfällt. In M-V mit viel Streusiedlung besonders relevant.
  • Tourismusgebiete: Bebauungspläne auf Rügen, Usedom oder Hiddensee schränken Poolbau oft zusätzlich ein.
  • Denkmalschutz (DSchG M-V): Erlaubnispflicht bei Denkmalen und in Altstädten (Schwerin, Stralsund, Wismar).

Praxisbeispiele

1.

Ferienhaus 300 m von der Ostseeküste entfernt: Pool 40 m³ liegt außerhalb der 150-m-Küstenschutzzone und ist verfahrensfrei nach § 61 LBauO M-V.

2.

Grundstück direkt am Schweriner See, 30 m zum Ufer: Pool im 50-m-Gewässerrandstreifen nicht zulässig, auch bei kleinem Volumen.

3.

Pool auf einem Resthof im Außenbereich bei Demmin: nicht verfahrensfrei, Bauantrag erforderlich und meist nicht genehmigungsfähig.

Häufige Fehler vermeiden

150-m-Küstenschutzstreifen übersehen: Das NatSchAG M-V wirkt parallel zur Bauordnung und hebt die Verfahrensfreiheit faktisch auf.

Gewässerrandstreifen mit 10 m verwechselt: An Gewässern I. Ordnung gelten in M-V 50 m, nicht die bundeslandweiten 10 m.

Ferienhausgrundstück als normales Baugrundstück behandelt: Auf Inseln gelten häufig gesonderte Bebauungspläne mit Gestaltungssatzungen.

Empfehlung

Vor dem Bau die Lage im Küstenschutz- oder Gewässerrandstreifen über die untere Naturschutzbehörde prüfen, auf Inseln den Bebauungsplan der Gemeinde einsehen und bei Ferienanlagen die Pachtverträge mit dem Eigentümer abstimmen.

Häufige Fragen

Darf ich an der Ostsee einen Pool bauen?

Innerhalb von 150 m zur mittleren Wasserlinie nicht – § 29 NatSchAG M-V verbietet dort bauliche Anlagen. Außerhalb der Schutzzone gilt die 100-m³-Regel des § 61 LBauO M-V.

Wie weit muss der Pool von einem Binnensee entfernt sein?

Mindestens 50 m vom Ufer. An Gewässern I. Ordnung und Seen ab 1 ha schreibt das Landeswassergesetz eine baufreie Uferzone vor.

Gelten auf Rügen und Usedom Sonderregeln?

Ja. Neben dem Küstenschutzstreifen legen viele Gemeinden Gestaltungssatzungen fest, die Material, Farbe und Platzierung von Nebenanlagen regeln.

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