Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung. Massgeblich ist die jeweils aktuelle Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Vor dem Bau die zuständige Baubehörde kontaktieren.
Zusammenfassung
Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Schwimmbecken bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBauO M-V. Die Besonderheit des Landes sind die strengen Küstenschutz- und Gewässerrandregeln: Innerhalb 150 m zur Küste und 50 m zu größeren Binnengewässern sind bauliche Anlagen grundsätzlich untersagt.
Eckdaten
Genehmigungsfrei bis
Bis 100 m³ Beckeninhalt verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBauO M-V. Außenbereich ausgenommen.
Abstandsflächen
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
- ›Küstenschutzstreifen (§ 29 NatSchAG M-V): 150 m landwärts und seewärts der mittleren Wasserlinie. Bauliche Anlagen dürfen dort grundsätzlich nicht errichtet oder wesentlich verändert werden. Das betrifft Rügen, Usedom, Fischland-Darss-Zingst, Ostseeküste Wismar-Rostock-Greifswald.
- ›Gewässerschutzstreifen 50 m: An Gewässern I. Ordnung und an Seen oder Teichen ab 1 ha gilt ein 50-m-Bauverbot.
- ›Außenbereich (§ 35 BauGB): Verfahrensfreiheit entfällt. In M-V mit viel Streusiedlung besonders relevant.
- ›Tourismusgebiete: Bebauungspläne auf Rügen, Usedom oder Hiddensee schränken Poolbau oft zusätzlich ein.
- ›Denkmalschutz (DSchG M-V): Erlaubnispflicht bei Denkmalen und in Altstädten (Schwerin, Stralsund, Wismar).
Empfehlung
Vor dem Bau die Lage im Küstenschutz- oder Gewässerrandstreifen über die untere Naturschutzbehörde prüfen, auf Inseln den Bebauungsplan der Gemeinde einsehen und bei Ferienanlagen die Pachtverträge mit dem Eigentümer abstimmen.
Häufige Fragen
Darf ich an der Ostsee einen Pool bauen?
Innerhalb von 150 m zur mittleren Wasserlinie nicht – § 29 NatSchAG M-V verbietet dort bauliche Anlagen. Außerhalb der Schutzzone gilt die 100-m³-Regel des § 61 LBauO M-V.
Wie weit muss der Pool von einem Binnensee entfernt sein?
Mindestens 50 m vom Ufer. An Gewässern I. Ordnung und Seen ab 1 ha schreibt das Landeswassergesetz eine baufreie Uferzone vor.
Gelten auf Rügen und Usedom Sonderregeln?
Ja. Neben dem Küstenschutzstreifen legen viele Gemeinden Gestaltungssatzungen fest, die Material, Farbe und Platzierung von Nebenanlagen regeln.